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Nützliches Wissen rund um RLT-Anlagen

Sicherheitstechnische Prüfung gemäß § 13 AStV

Wenn Sie Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) einsetzen – etwa Lüftungs-, Klima-, Absaug- oder Lackieranlagen –, betrifft Sie die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Überprüfung gemäß § 13 AStV (Arbeitsstättenverordnung). Bereits ein simpler Filtertausch kann den Bedarf einer Prüfung auslösen. Es reicht nicht, Vorschriften blind zu erfüllen – unsere Expert:innen bewerten praxisnah und wirtschaftlich, was sinnvoll und notwendig ist

Rechtssicherheit durch unabhängige Inspektion

Interne Prüfungen durch eigenes Personal werden rechtlich häufig nicht anerkannt – insbesondere bei Schäden oder Unfällen. Nur durch externe Fachleute mit ausreichender Qualifikation lassen sich Prüfpflichten nachweisen. Andernfalls droht nicht nur ein Dokumentationsversäumnis, sondern im Ernstfall erhebliche Haftungsrisiken für das Unternehmen

Mehrwert durch präzise Anlagenoptimierung

Mit T.D.D. erhalten Sie nicht nur geprüfte Sicherheit, sondern auch nachhaltig optimierte Leistung Ihrer Anlagen. Durch gezielte Analysen und Maßnahmen können Sie Emissionen reduzieren, den Arbeitsschutz verbessern, Anlagenbetriebskosten senken und Versicherungsschutz gewährleisten – alles im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Technik und Mensch

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